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Kfz-Versicherung
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Eine Kfz-Versicherung ist im deutschen Straßenverkehr gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Kfz-Versicherung dient dem Zweck, Schaden, den man anderen Verkehrsteilnehmern im öffentlichen Straßenverkehr zugefügt hat, finanziell auszugleichen. Die Kfz-Versicherung bietet Rabattregelungen für Wenigfahrer, Garagenbesitzer und Erwerber neuer Fahrzeuge.
Eine Kfz-Versicherung befasst sich mit folgenden Themen:
- Klärung des Sachverhaltes
- Schadensanalyse und Begutachtung
- Regressansprüche des Unfallgegners auszugleichen und zu regulieren
- Überprüfung bei evtl. vorgetäuschten Unfällen
- Schriftverkehr zwischen beiden Versicherungs-Parteien
Eine Kfz-Versicherung besteht aus mehreren Versicherungs-Teilen.
- Haftpflicht (Pflicht-Versicherung)
Zusätzlich können folgende Optionen abgeschlossen werden:
- Teilkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung (Freiwilligen-Versichering)
- Vollkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung (Freiwilligen-Versichering)
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Die Haftpflichtversicherung:
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Bei einer Haftpflicht Kfz-Versicherung spricht man von einer Pflichtversicherung, die jeder Halter abschließen muss. Dies ist gesetzlich so verankert. Sie kommt für Unfallschäden auf, die man anderen im Straßenverkehr zufügt. Die Höhe der Versicherungs-Summe richtet sich nach Kriterien wie Typenklasse, Alter und Wert des Fahrzeuges, Kilometerstand, Garagennutzung und vielen anderen Faktoren, die sich in den unterschiedlichen Angeboten vieler unterschiedlicher Versicherungs-Gruppen wiederfinden.
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Die Telikaskoversicherung:
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Die Teilkasko Kfz-Versicherung kommt für Schäden am eigenen Auto auf, die durch Fremdeinflüsse wie z.B. Witterung entstehen. Diese tritt ein bei Diebstahl, Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel oder Wildunfall. Die Bezuschussung des Versicherungs-Anteils spiegelt sich nach der Höhe des Eigenanteils wieder. Hier gibt es verschiedene Stufen. Je höher der Eigenanteil ist, desto weniger kostet die Teilkasko Kfz-Versicherung.
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Die Vollkaskoversicherung:
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Die Vollkasko Kfz-Versicherung ist die teuerste, aber bequemste Art als Halter das Fahrzeug zu versichern. Sie kommt für sämtliche Unfälle auf, egal ob der Unfall fremd- oder selbstverschuldet ist.
Sie macht jedoch in der Regel nur Sinn bei Autos, die nicht älter als vier Jahre sind oder bei Fahrzeugen die sehr wertvoll sind wie z.B. seltene Fahrzeuge (Oldtimer).
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Der Diga-Consult
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