Rechtslage bei Tacho-Manipulation

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Rechtslage bei Tacho-Manipulation

 
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Heinzo
Gast





Verfasst am: 03.06.2005, 14:38    Titel: Rechtslage bei Tacho-Manipulation Antworten mit Zitat

hallo,
wie ist denn jetzt die Rechtslage bei der Tacho-Manipulation?
Ist das jetzt noch erlaubt und bald nicht mehr oder wie?
Wäre für eine Auflklärung dankbar!
Heinz
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Tachoteam






Verfasst am:     Titel: Servicenummer

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Andy
Moderator


Anmeldedatum: 20.10.2004
Beiträge: 846
Wohnort: Niederlande

Verfasst am: 06.06.2005, 18:09    Titel: Rechtslage bei Tacho-Manipulation Antworten mit Zitat

DAS IST DER AKTUELLE STAND DER DINGE (06.06.2005):

Rechtliches zur Justierung am Tacho

Hinweise zur Justierung am Tacho

" Wer seinen Tacho manipuliert, macht sich noch nicht einer Fälschung technischer Aufzeichnungen schuldig, "Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil (Az. 4 Str 654/79) entschieden. Denn: "Die Wegstreckenanzeige (Kilometerzähler) in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung im Sinne von §268 StR."
Aber: Wer den Tacho-Stand verändert, um beim Verkauf einen besseren Preis zu erzielen, betrügt den Käufer. Und darauf steht Gefängnis bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Abgesehen davon kann der durch die Justierung am Tacho betrogene Käufer dem Verkäufer jederzeit das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern.
Wir informieren ausdrücklich darüber, dass eine Änderung des Kilometerstands im Tacho beim Verkauf des KFZ dem Käufer mitgeteilt werden muss und dass die Justierung am Tacho nicht dafür missbraucht werden darf, um über die tatsächliche Tacho-Laufleistung des KFZ hinwegzutäuschen.
Verboten ist die Justierung am Tacho von Mietfahrzeugen und Leasingfahrzeugen. Wir verlassen uns dabei auf die Angaben des Halters.
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frankwitten
Gast





Verfasst am: 18.06.2009, 06:24    Titel: Antworten mit Zitat

Traurig ich hab kürzlich einen VW T5 gekauft. Laut Kaufvertrag sowie Rechnung hatte der Wagen 38.000 km gelaufen. Durch Zufall kommt heraus, dass der Wagen ein Jahr vorher mit Kilometerstand 40.800 zu ner Garantiearbeit in einer VW- Werkstatt war.
Mein Anwalt sagt mir nun, da der Verkäufer im Vertrag die Klausel "Kilometerstand nach Aussage des Vorbesitzer" gemacht hat, hab ich vor Gericht nur wenig Chancen zu gewinnen. Hat jemand da ne Erfahrung??? Würde mich über eine helfende Antwort, eventuell mit Aktenzeichen sehr freuen!
Danke,
Frank
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Tachoprofi
Tacho-Profi


Anmeldedatum: 12.07.2005
Beiträge: 533
Wohnort: Niederlande Venlo

Verfasst am: 19.06.2009, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="frankwitten"]Traurig ich hab kürzlich einen VW T5 gekauft. Laut Kaufvertrag sowie Rechnung hatte der Wagen 38.000 km gelaufen. Durch Zufall kommt heraus, dass der Wagen ein Jahr vorher mit Kilometerstand 40.800 zu ner Garantiearbeit in einer VW- Werkstatt war.
Mein Anwalt sagt mir nun, da der Verkäufer im Vertrag die Klausel "Kilometerstand nach Aussage des Vorbesitzer" gemacht hat, hab ich vor Gericht nur wenig Chancen zu gewinnen. Hat jemand da ne Erfahrung??? Würde mich über eine helfende Antwort, eventuell mit Aktenzeichen sehr freuen!
Danke,
Frank[/quote]


2800 Km Ist doch kein so grosser unterschied.
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Gast






Verfasst am: 22.06.2009, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Tachoprofi"][quote="frankwitten"]Traurig ich hab kürzlich einen VW T5 gekauft. Laut Kaufvertrag sowie Rechnung hatte der Wagen 38.000 km gelaufen. Durch Zufall kommt heraus, dass der Wagen ein Jahr vorher mit Kilometerstand 40.800 zu ner Garantiearbeit in einer VW- Werkstatt war.
Mein Anwalt sagt mir nun, da der Verkäufer im Vertrag die Klausel "Kilometerstand nach Aussage des Vorbesitzer" gemacht hat, hab ich vor Gericht nur wenig Chancen zu gewinnen. Hat jemand da ne Erfahrung??? Würde mich über eine helfende Antwort, eventuell mit Aktenzeichen sehr freuen!
Danke,
Frank[/quote]


2800 Km Ist doch kein so grosser unterschied.[/quote]
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Gast






Verfasst am: 22.06.2009, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Anonymous"][quote="Tachoprofi"][quote="frankwitten"]Traurig ich hab kürzlich einen VW T5 gekauft. Laut Kaufvertrag sowie Rechnung hatte der Wagen 38.000 km gelaufen. Durch Zufall kommt heraus, dass der Wagen ein Jahr vorher mit Kilometerstand 40.800 zu ner Garantiearbeit in einer VW- Werkstatt war.
Mein Anwalt sagt mir nun, da der Verkäufer im Vertrag die Klausel "Kilometerstand nach Aussage des Vorbesitzer" gemacht hat, hab ich vor Gericht nur wenig Chancen zu gewinnen. Hat jemand da ne Erfahrung??? Würde mich über eine helfende Antwort, eventuell mit Aktenzeichen sehr freuen!
Danke,
Frank[/quote]


2800 Km Ist doch kein so grosser unterschied.[/quote][/quote]

Richtig. 2.800 km ist nicht viel. Aber: danach hat der Vorbesitzer den Wagen ja noch rund ein Jahr gefahren, bevor er mir den mit 38.000 km verkauft hat. Und wenn ich die Laufleistung runter rechne, hat der Wagen zum Zeitpunkt wo er offiziell 38.000km drauf hatte, in Wirklichkeit rund 60.000 km gefahren. Und das ist doch n Unterschied, der mir nicht gefällt. Ich lass mich nunmal nicht gern verarschen...
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Gästin
Gast





Verfasst am: 08.07.2009, 12:46    Titel: Tacho-Manipulation Antworten mit Zitat

Hallo hab auch vor 2 Monaten einen "neuen" Gebrauchtwagen mit angeblich 123000 KM gekauft. Heute ist der Werkstatt (da die Ölpumpe undicht war) aufgefallen, dass da ein Aufkleber mit der Aufschrift "Zahnriemen gewechselt bei 150 000 KM" ist. Da frage ich mich doch natürlich, wie der Zahnriemen mit 150 000 KM gewechselt wurde, wenn der jetzt grad mal 128 000 KM drauf habe....
Der Händler meinte jetzt, dass auf dem Aufkleber meist das Datum bzw. der Kilometerstand wann es wieder gemacht werden muss draufsteht... Klingt für mich etwas absurd da der Zahnriemen ca. nach/alle 120 000 km gewechselt werden sollte... da ist die zahl 150 000 ja total sinnlos.



Der aus der Werkstatt konnte es gar nicht glauben, dass mein Auto so wenig gefahren ist.

Ich habe mein Auto auch vom Händler gekauft und würde gern wissen, wie die Rechtslage nun ist????

Ich muss ja jetzt schon über 350,- für die Ölpumpe hinblättern und das ärgert mich nach grad mal 2 Monaten kauf und neuer TÜY sehrrrrrrrrrrrrrrrr.
Naja ich krieg das Auto in 2 Tagen, da kann ich es mir nochmal anschauen, aber wäre nett, wenn mir jemand jetzt schon paar Infos zu meiner Rechtslage geben kann. Zumal ich leider auch nicht die Rechtschutzvers. habe sonst könnte es teuer werden.
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Vollstrecker
Gast





Verfasst am: 04.11.2009, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Habe einen Focus mit 78000 km ohne Tüv gekauft und war mit dem Fahrzeug heute beim Tüv.

Als ich beim Tüv ankam hatte er einen Kilometerstand 78017 laut Tüvgutachten, als ich wegfur und kurze Zeit später wieder auf den Tacho schaute hatte ich 87115 km drauf.

Nach Besuch eines Ford Händlers riet mir dieser den Vorbesitzer anzurufen.
Dieser bestätigte mir das er den Wagen mit ca 86000 km verkauft hat.

Den Rest kann mein Anwalt klären. So Typen brauchen einen Dämpfer.

Bodo
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